Nicht für jede Baumaßnahme muss ein Bauantrag gestellt werden. Wenn das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt und die Voraussetzungen für die Freistellung von der Genehmigungspflicht erfüllt sind, ermöglicht die Bauanzeige, auch Freistellungsverfahren genannt, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Die Bauanzeige enthält in der Regel folgende Unterlagen:
Die Bauanzeige ist gebührenpflichtig.