In den einzelnen Bundesländern werden regenerative Energien durch verschiedene Institutionen und Programme gefördert. Eine Liste der potenziellen Institutionen, bei denen Sie sich nach Fördermitteln zu erneuerbarer Energie erkundigen können, finden Sie hier.
Darüber hinaus stellt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Solaranlagen bereit. Weitere Informationen zu den neuen Förderrichtlinien der BAFA erhalten Sie direkt auf der BAFA-Internetseite.
Durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel wird der Einsatz einer Solaranlage noch attraktiver. Die Erstinvestition wird deutlich gesenkt, so dass eine Solaranlage durchaus finanzierbar ist. Bei der Innovationsförderung bei Anlagen ab 40 m² wahlweise per Investitionszuschuss (BAFA) oder per Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW)
Bitte wählen Sie hier aus, für welche Anlagen Sie sich interessieren - die entsprechenden Teile der Tabelle werden dann hervorgehoben.
Ausschließliche Warmwasserbereitung | Wärme- oder Kälteerzeugung (ertragsabhängige Förderung) | ||
Kombinierte Warmwasserbereitung | Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage |
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung 5 | Zusatzförderung 6 | ||||||
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Errichtung einer Solarkollektoranlage zur ... | Gebäudebestand | Gebäudebestand | Neubau | Kombinationsbonus | Gebäudeeffizienzbonus 7 | Optimierungsmaßnahme 8 | |||
Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage | Wärmenetz | Kesseltausch | |||||||
3 bis 10 m2 Bruttokollektorfläche | 500 € | - | - | 500 € | 500 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovationsförderung | mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten 8.1 – – – – nachträglich (nach 3 – 7 Jahren): 100 bis max. 200 € 8.2 |
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11 bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 50 €/m2 Bruttokollektorfläche | ||||||||
20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche | - | 100 €/m2 Bruttokollektorfläche | 75 €/m2 Bruttokollektorfläche | ||||||
... kombinierten Warmwasserbereitung und 2 Heizungsunterstützung, solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung | bis 14 m2 Bruttokollektorfläche | 2.000 € 9 | - | - | |||||
15 m2 bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 140 €/m2 Bruttokollektorfläche | ||||||||
20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche | - | 200 €/m2 Bruttokollektorfläche | 150 €/m2 Bruttokollektorfläche | ||||||
... Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) 3 – ertragsabhängige Förderung – | 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche | - | 0,45 € × jährlicher Kollektorertrag × Anzahl Kollektoren | ||||||
Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 4 | 50 €/m2 zusätzlicher Bruttokollektorfläche | - | - |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinie vom 11.03.2015 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie vom 04.08.2017.
Gem. Änderungsrichtlinie sind ab dem 01.01.2018 alle Anträge im zweistufigen Antragsverfahren zu stellen.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter der Rubrik „Energie/Heizen mit Erneuerbaren Energien“
1 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Ltr. (beides gilt für alle Kollektortypen)
2 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen
3 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 °C).
4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche.
5 Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern können gefördert werden). Oder auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 % in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw. 2.
6 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
7 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eineszugelassenen Sachverständigen.
8 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
8.1 Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.
8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
9 Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert
Alle Angaben ohne Gewähr
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: 02.1.2018
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